FÖRDERUNGEN

 

Subvention / Zuschuss 

 

 

Auszahlungsbedingungen bzw. –richtlinien ab 01.01.2024

Solaranlagen max. € 500,--
  • 50 € je m², max. € 500,-- 
  • nur für thermische Solaranlagen
Photovoltaikanlagen max. € 365,--
  • 36,50 € je 0,5 KWp, max. € 365,-- 
Weihnachtszuwendung € 170,--
für Anspruchsberechtigte
 
jährlich, Auszahlung 1. Dezember bis 31. Jänner, wenn: 
  • Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
  • eigener Haushalt
  • Anspruch Heizkostenzuschuss Land Steiermark
  • keine Wohnbeihilfe vom Land Steiermark
  • Auszahlung in Form von Gutscheinen
Gemeindeabgabenzuschuss
für Pensionisten € 80,--
jährlich, Auszahlung 1. Dezember bis 31. Jänner, wenn: 
  • Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
  • eigener Haushalt
  • Anspruch Heizkostenzuschuss Land Steiermark
  • keine Wohnbeihilfe vom Land Steiermark
  • Auszahlung in Form von Gutscheinen
Gemeindeabgabenzuschuss
für Jungfamilien
 max. € 200,--
jährlich, wenn: 
  • mindestens ein Kind unter 15 Jahren im Haushalt
  • Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
  • sozial gestaffelt lt. Familieneinkommen des Vorjahres 
  • Auszahlung in Form von Gutscheinen
Biomasse- und Kleinfeuerungsanlagen, Wärmepumpen € 365,--
  • je Anlage in einem Wohnhaus
  • Vorlage einer positiven Förderungszusage vom Land Steiermark
Fernwärmeanschluss € 365,--
  • je Wohnhaus 
  • nach Inbetriebnahme der Anlage und Bezahlung der Anschlusskosten
Hofzufahrten: Materialkosten
  • bei Gräderungsaktion alle 3 bis 5 Jahre
Besamungszuschüsse € 19,--
  • je Besamung
  • Vorlage Besamungsscheine
Geburt eines Kindes:
  • € 100,-- für das 1. Kind
  • € 150,-- für das 2. Kind
  • € 200,-- für das 3. Kind
  • € 250,-- ab dem 4. Kind
  • Förderung in Form von Gutscheinen
  • zusätzlich 16 Stk. Restmüllsäcke zu je 60 l für Windeln
Neubau und Zubau Eigenheim (Wohnraumschaffung):

  • € 800,-- bei Neubau, zusätzlich € 47,00/Jahr für Bauwasser
  • € 200,-- zusätzlich je Kind (unter 15 Jahren)
  • € 5,-- je m² max. € 800,-- für Zubauten
  • Auszahlung nach Rohbaubeschau, Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige
  • ausschließlich für Wohnraumschaffung
Schul- und Lehrabschlusszuschuss € 30,--
  • in Form von Gutscheinen
  • Vorlage Schul- oder Lehrabschlusszeugnis
Schulfahrtbeihilfe € 185,--
  • jährlich
  • wenn kein öffentliches Verkehrsmittel
  • einfache Fahrtstrecke über 2 km
  • Vorlage eines Nachweises über den Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe des Finanzamtes
  • Auch für Lehrlinge, € 37,00 / Jahr
Fahrtkostenbeihilfe Studierende € 100,--
  • je Semester
  • wenn Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in der Marktgemeinde Scheifling - siehe Antrag Fahrtkostenbeihilfe für Scheiflinger Studierende.pdf
  • Vorlage einer Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer
    - öffentlichen Universität
    - Privatuniversität
    - Fachhochschule
    - Pädagogische Hochschule
  • Für Studenten, die ihr Studium vor dem 26. Lebensjahr beginnen
Wegstreckenzuschuss
Kindergartenkinder
Fahrsicherheitstraining € 50,--
  • für Mehrphasenausbildung Führerschein und Motorradführerschein
  • bis zum 25. Lebensjahr
  • in Form von Gutscheinen
Restmüllsäcke für Inkontinenz € 3,30
  • 25 Stk. 60 l Säcke pro Jahr, bei Vorlage einer Bestätigung

Musikschüler (im gemeinsamen Haushalt):

 

 
  • € 50,-- für Hauptfach ab dem 2. Musikschulkind
  • € 100,-- für Hauptfach ab dem 3. Musikschulkind
  • € 150,-- für Hauptfach ab dem  4. Musikschulkind
  • €  75,-- zusätzlich je Halbjahr, wenn das Hauptfach als aktives Mitglied beim Musikverein Scheifling-St. Lorenzen ausgeübt wird
  • Auszahlung in Form von Gutscheinen
Milchgebisspass € 15,00 (je Untersuchung)
  • zwischen 3. und 8. Geburtstag des Kindes
  • 1 Untersuchung pro Halbjahr nachweislich mit Stempel des Zahnarztes im Milchgebisspass. Dieser ist im Gemeindeamt erhältlich.
  • € 15,00 je Untersuchung, max. jährlich € 30,00 als Zuschuss in Form von Gutscheinen (bei Trafik Haid für Papierwaren, Schulsachen, Bücher, Comics.... einlösbar).
Zuschuss für Pflegebetreuung € 10,00
  • je Stunde, wenn hiefür andere gewerbliche mobile Dienste als die des Hilfswerkes Steiermark in Anspruch genommen werden
Zuschuss Kinder-Sommerprogramm (KISO)
€ 30,00 je Camp-Teilnahme
  • In Form von Gutscheinen gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung bzw. Kostenbestätigung
Zuschuss Baby-Schwimmkurs 
€ 30,00
  • In Form von Gutscheinen gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung bzw. Kostenbestätigung

 

 

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