Subvention / Zuschuss
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Auszahlungsbedingungen bzw. –richtlinien ab 1.1.2022
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Solaranlagen € 50,-- |
- je m², max. € 500,--
- nur für thermische Solaranlagen
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Photovoltaikanlagen € 50,-- |
- je 0,5 KWp, max. € 500,-- (für 5 KWp)
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Weihnachtszuwendung € 120,--
für Pensionisten
(vorher Heizkostenzuschuss)
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jährlich, Auszahlung 1. Dezember bis 31. Jänner, wenn:
- Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
- eigener Haushalt
- Anspruch Heizkostenzuschuss Land Steiermark
- keine Wohnbeihilfe vom Land Steiermark
- Auszahlung in Form von Gutscheinen
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Gemeindeabgabenzuschuss
für Pensionisten € 80,--
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jährlich, Auszahlung 1. Dezember bis 31. Jänner, wenn:
- Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
- eigener Haushalt
- Anspruch Heizkostenzuschuss Land Steiermark
- keine Wohnbeihilfe vom Land Steiermark
- Auszahlung in Form von Gutscheinen
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Gemeindeabgabenzuschuss für Jungfamilien € 150,--
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jährlich, wenn
- mindestens ein Kind unter 15 Jahren im Haushalt
- Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in Scheifling
sozial gestaffelt lt. Familieneinkommen des Vorjahres
(Sozialstaffelrechner Kindergartenbesuch)
Stufe:
1. bis 1.778,26: € 150,-- 2. von 1.778,27 bis 1.896,82: € 130,-- 3. von 1.896,83 bis 2.015,38: € 110,-- 4. von 2.015,39 bis 2.133,94: € 90,-- 5. von 2.133,95 bis 2.252,50: € 70,-- 6. von 2.252,51 bis 2.371,06: € 50,-- 7. über 2.371,07: € 0,--
Auszahlung in Form von Gutscheinen
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Biomasse- u. Kleinfeuerungsanlagen € 365,-- |
- je Anlage
- Vorlage einer positiven Förderungszusage vom Land Steiermark
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Fernwärmeanschluss € 365,-- |
- je Objekt nach Inbetriebnahme der Anlage und Bezahlung der Anschlusskosten
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Hofzufahrten: Materialkosten |
- bei Gräderungsaktion alle 3 bis 5 Jahre
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Besamungszuschüsse € 19,-- |
- je Besamung
- Vorlage Besamungsscheine
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Geburt eines Kindes: |
- € 100,-- für das 1. Kind
- € 150,-- für das 2. Kind
- € 200,-- für das 3. Kind
- € 250,-- ab dem 4. Kind
- Förderung in Form von Gutscheinen
- zusätzlich 16 Stk. Restmüllsäcke zu je 60 l für Windeln
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Neubau und Zubau Eigenheim (Wohnraumschaffung):
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- € 800,-- bei Neubau, zusätzlich € 47,00/Jahr für Bauwasser
- € 200,-- zusätzlich je Kind (unter 15 Jahren)
- € 5,-- je m² max. € 800,-- für Zubauten
- Auszahlung nach Rohbaubeschau, Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige
- ausschließlich für Wohnraumschaffung
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Schul- und Lehrabschlusszuschuss € 30,-- |
- in Form von Gutscheinen
- Vorlage Schul- oder Lehrabschlusszeugnis
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Babyschwimmkurs - ab 2018 keine Förderung |
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Schulfahrtbeihilfe € 185,-- |
- jährlich
- wenn kein öffentliches Verkehrsmittel
- einfache Fahrtstrecke über 2 km
- Vorlage eines Nachweises über den Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe des Finanzamtes
- Neu ab 01.01.2019: auch für Lehrlinge in der Höhe von € 37,00 im Jahr
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Fahrtkostenbeihilfe Studierende € 100,-- |
- je Semester
- wenn Hauptwohnsitz am 1. Oktober vor Antragstellung in der Marktgemeinde Scheifling - siehe "Fahrtkostenbeihilfe für Studierende"
- Vorlage einer Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer
- öffentlichen Universität - Privatuniversität - Fachhochschule - Pädagogische Hochschule
- Neu ab 01.01.2019: auch für Studenten, die älter als 26 Jahre sind und ihr Studium vor dem 26. Lebensjahr begonnen haben
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Wegstreckenzuschuss
Kindergartenkinder
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Fahrsicherheitstraining € 50,-- |
- für Mehrphasenausbildung Führerschein
- bis zum 25. Lebensjahr
- Neu ab 01.01.2019: auch für Motorradführerschein
- in Form von Gutscheinen
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Restmüllsäcke für Inkontinenz € 3,30 |
- 25 Stk. 60 l Säcke pro Jahr, bei Vorlage einer Bestätigung
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Musikschüler (im gemeinsamen Haushalt):
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- € 50,-- für Hauptfach ab dem 2. Musikschulkind
- € 100,-- für Hauptfach ab dem 3. Musikschulkind
- € 150,-- für Hauptfach ab dem 4. Musikschulkind
- € 75,-- zusätzlich je Halbjahr, wenn das Hauptfach als aktives Mitglied beim Musikverein Scheifling-St. Lorenzen ausgeübt wird
- Auszahlung in Form von Gutscheinen
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Zusätzliche Müllgrundgebühren bei
Mehr-Familienwohnhäusern mit
Wohnungsleerstand € 73,92
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- entfällt ab 2022, wenn Befreiung gem. Abfallabfuhrordnung
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Milchgebisspass € 30,00 |
- zwischen 3. und 8. Geburtstag des Kindes
- 1 Untersuchung pro Halbjahr nachweislich mit Stempel des Zahnarztes im Milchgebisspass. Dieser ist im Gemeindeamt erhältlich!
- € 30,00 jährlich als Zuschuss in Form von Gutscheinen (bei Trafik Haid für Papierwaren, Schulsachen, Bücher, Comics.... einlösbar).
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Zuschuss für Pflegebetreuung € 10,00 |
- je Stunde, wenn hiefür andere gewerbliche mobile Dienste als die des Hilfswerkes Steiermark in Anspruch genommen werden
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