KUNDMACHUNG AUSZAHLUNG JAGDPACHTSCHILLING 2025 - 2026

Veröffentlicht am: 14.11.2025

Kundmachung Auszahlung Jagdpachtschilling 2025/26 s. PDF

 

Die Antragstellung um Auszahlung des Jagdpachtschillings für die Jagdpachtperiode 2025/2026 erfolgt in der Zeit von 4. November 2025 bis 29. Dezember 2025 aufgrund eines schriftlichen Antrages auf Überweisung, der auch per E-Mail unter: gde@scheifling.gv.at eingereicht werden kann. Es wird ersucht, dazu das Antragsformular auf der Homepage im Download Bereich unter www.scheifling.gv.at (s. Link) zu verwenden.

 

Gemäß § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 verfallen Anteile, die nicht bis 29. Dezember 2025 beantragt werden, zugunsten der Gemeindekasse.

 

 


Kundmachung Auszahlung Jagdpachtschilling 2025 - 2026.pdf LINK