KUNDMACHUNG VOM 19.11.2025 DES BMASGPK ZUR FESTLEGUNG EINES HPAI RISIKOGEBIETES (STALLPFLICHT GEFLÜGEL)

Veröffentlicht am: 24.11.2025

Kundmachung samt Anlage vom 19.11.2025 des BMASGPK zur Festlegung eines HPAI Risikogebietes s. PDF

 

Info! Am 26. September 2025 erfolgten Nachweise der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N1) bei Schwänen im Bezirk Feldkirchen in Kärnten. Bedingt durch die Herbstmigration der Zugvögel und kälteren Temperaturen ist mit dem aktuellen Beginn der HPAI-Saison 2025/2026 mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln zu rechnen. Dadurch steigt auch das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelbetriebe und in Klein- und Hobbyhaltungen: so wurde in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) am 17. November 2025 erstmals im laufenden Jahr bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten. Am 19.11. wurde ein Ausbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Steyr bestätigt, in dem rund 800 Gänse in Freilandhaltung gehalten werden. Die Betriebe wurden umgehend gesperrt und Schutzzonen mit einem Radius von 3 Kilometern sowie Überwachungszonen von 10 Kilometern rund um die betroffenen Betriebe eingerichtet. 

 

Mit 20.11.2025 gilt in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ Stallpflicht für Geflügel: 

Geflügelhalter:innen sollten auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Behörde gemeldet werden.

 

 


Kundmachung HPAI Risikogebiet 19.11.2025 (Geflügelpest).pdf