WALDBRANDVERORDNUNG

Die Bezirkshauptmannschaft Murau hat die Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr mit 21.03.2023 erlassen. Die Verordnung gilt ab sofort bis bis 31.12.2023.

Verordnungstext s. PDF [PDF-Dokument]
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